17.01.2024

Bitte beachten: Winter­dienst auf Geh­wegen

Grund­stücks­eigen­tümer:innen sind für die Räumung und Streuung der Geh­wege zu­ständig.

Update vom 17.01.2024

Aufgrund des angekündigten Schneefalles heute und in der Nacht zu Donnerstag weisen wir Sie erneut auf die Räumung und Streuung der Gehwege hin. Bitte berücksichtigen Sie auch die Wege zu den Abfallbehältern. 

Vielen Dank.

Beitrag vom 12.01.2024 

Die Winter­dienst­pflicht auf Geh­wegen ist durch die Straßen­reinigungs­satzung auf die Grund­stücks­eigen­tümer über­tragen worden. Sie, als Grund­stücks­eigen­tümer:in sind ver­pflichtet den Geh­weg und auch den Zu­gang zu den Ab­fall­be­hältern ab­stumpfend ab­zu­streuen. 

Bitte verwenden Sie dazu um­welt­schonende Streu­mittel, wie salz­freies Granulat, Sand, Split oder Kies . Diese um­­welt­­schon­enden Streu­­mittel lassen sich zu­­sam­men kehren und können so im nächsten Winter wieder­ver­wendet werden. In Aus­­nahme­­fällen z. B. bei Eis­­regen oder an ge­fähr­lichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken­auf- oder -ab­gängen, starkem Gefälle bzw. Stei­gungs­­strecken oder ähn­lichen Geh­­weg­­ab­­schnit­ten darf Salz ein­ge­setzt werden.

Zum Schutz unserer Mitarbeiter leeren wir keine Ab­fall­behälter, wo der Trans­port­wegen nicht ge­streurt ist. In diesen Fällen informieren wir Sie mit einem Stör­anhänger. Diese Behälter leeren wir im Laufe der nächsten Woche nach.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie in unserem Fragen & Antworten-Katalog.

 

Text: EDG
Foto: EDG