13.06.2023

Gebührenfreie Sperr­müll­samm­lung in Brünning­hausen, Rom­berg­park und Lück­lem­berg

Nächste Sammlung findet am 17. Juni statt.

Die gebühren­­freie Sperr­­müll­­samm­­lung wird am 17. Juni nach einer kurzen Unter­brechung in den Stadt­­teilen Brünning­­hausen, Rom­­berg­­park, Lück­­lem­berg fort­­gesetzt.

Der digitale Abfall­kalender zeigt Ihnen nach Ein­gabe Ihrer Adresse an, ob die Straße bei der Sperr­müll­samm­lung am 17. Juni be­rück­sichtigt wird.

Bitte berück­sichtigen Sie alle Hin­weise für die Sperr­müll­samm­lung, um einen reibungs­losen Ablauf zu gewähr­leisten.

Wie muss der Sperr­müll bereit­stehen?

  • am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr
  • ebenerdig und aus­schließ­lich auf öffent­lichen Flächen, z. B. dem Geh­weg.
  • für unsere Fahr­zeuge ohne Probleme erreich­bar, transport­fähig und von Hand zu verladen
  • ohne Be­hinderung oder Ge­fährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören (Ver­wechselungs­gefahr)

 Achtung:

  • Die Samm­lungen wurden zuletzt häufig dadurch er­schwert, dass der Sperr­müll zum Teil nach 7 Uhr bereit­gestellt wurde; schon ge­räumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal an­ge­fahren werden. Wir weisen eindringlich darauf­hin, den Sperr­müll am Sammel­tag vor 7Uhr heraus­zu­stellen.
  • Die Regie­wege von den genannten Stadt­teilen zu der im Westen liegenden Umlage­anlage sind sehr weit und damit zeit­intensiv. Wenn die Samm­lung in der zu­lässigen Arbeits­zeit daher nicht ab­ge­schlossen werden kann, wird diese in der darauf­folgenden Woche fort­gesetzt.
  • Wir bitten zudem ein­dring­lich darum, das Durch­suchen/Durch­wühlen der bereit­gestellten Gegen­stände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unter­lassen, um den Ab­transport der Gegen­stände nicht un­nötig zu er­schweren.
  • Das Bereit­stellen von Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll zählen, oder die An­lieferung aus anderen Stadt­teilen kann als un­erlaubte Ab­fall­ab­lagerung ge­wertet und mit einem Buß­geld ge­ahndet werden. Der Transport aus anderen Stadt­teilen ist zu unter­lassen.
  • Sperr­müll und andere Ab­fälle auf Privat­grund­stücken (Hof, Ein­fahrt, Vor­garten, Zu­wege zu den Ge­bäuden, zentrale Stell­plätze für Ab­fall­be­hälter, Wiesen/Spiel­bereiche) werden aus Haftungs­gründen nicht ab­geholt. Die nach­trägliche Ab­holung von Sperr­müll und anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören, von Privat­grund­stücken ist kosten­pflichtig und muss beauftragt werden.
  • Der Ermittlungs­dienst Ab­fall wird am Freitag, 16. Juni, und am Aktions­tag, 17. Juni, kontrollieren, ob die Regelungen ein­gehalten werden.

Welche Gegenstände werden ab­ge­holt?

Tipp: Zum Sperr­müll zählt, was man bei einem Umzug mit­nehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haus­halt fest ver­baut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Wasch­becken ist kein Sperr­müll. Der Bade­zimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchen­schränke ohne E-Geräte, Stühle, Tische, Polster­möbel, Sessel, Matratzen, Bettgestell, Lattenrost, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre, nicht elektrische Gartengeräte, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich, -fliesen und -läufer (gerollt/gebündelt)
  • Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen• Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?

Unsere Kolleg:innen des Kundenservice beraten außerdem am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Frei 7 -16 Uhr). 

Text: EDG
Foto: EDG